24/7 Notfall-Erreichbarkeit
Teilkasko · Vollkasko · unabhängige Ersteinschätzung

Kaskogutachten erhalten? Lassen Sie die Bewertung kostenlos prüfen.

Bei einem Kaskoschaden steuert zunächst Ihre eigene Versicherung die Schadenaufnahme und Begutachtung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie mit offenen Fragen oder einer unklaren Kalkulation allein bleiben.

Wichtig vor einer eigenen Beauftragung

Beauftragen Sie bei einem Kaskoschaden nicht vorschnell einen kostenpflichtigen eigenen Gutachter. Klären Sie zuerst mit Ihrer Versicherung, ob sie der Beauftragung und Kostenübernahme zustimmt.

Vorhandenes Gutachten kostenlos prüfen
Unabhängige technische Einschätzung
Keine Beauftragung ohne Rücksprache
Weitere Schritte transparent besprechen
Vertrauliche Prüfung Verständliche Rückmeldung Transparentes Vorgehen
Prüfung eines Kaskogutachtens durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen

Der sichere Ablauf

So gehen Sie bei einem Kaskoschaden richtig vor

Im Kaskofall richten sich Regulierung, Leistungen und Kostenübernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag. Deshalb ist die richtige Reihenfolge besonders wichtig.

1

Schaden der Versicherung melden

Informieren Sie Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zeitnah und folgen Sie den vereinbarten Melde- und Weisungspflichten.

2

Begutachtung abstimmen

Die Versicherung entscheidet regelmäßig, wie der Schaden aufgenommen wird und ob ein Gutachter oder eine Partnerwerkstatt eingeschaltet wird.

3

Ergebnis unabhängig prüfen lassen

Sobald Gutachten, Kalkulation oder Abrechnung vorliegen, prüfen wir die Unterlagen kostenlos auf technisch auffällige oder erklärungsbedürftige Punkte.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihr Kaskogutachten kostenlos

Schicken Sie uns das Gutachten, die Schadenkalkulation oder die Abrechnung Ihrer Versicherung. Wir verschaffen uns einen ersten Überblick und erklären Ihnen verständlich, ob technische Auffälligkeiten oder offene Fragen erkennbar sind.

Reparaturumfang und Kalkulation
Wiederbeschaffungs- und Restwert
Erkennbare Kürzungen oder Abzüge
Plausibilität der Schadenbewertung

Was passiert nach der Prüfung?

Ist die Bewertung nachvollziehbar, erhalten Sie eine klare Rückmeldung. Zeigen sich mögliche Abweichungen oder weiterer Prüfungsbedarf, besprechen wir zuerst das sinnvolle Vorgehen.

Weitere Leistungen oder ein eigenes Gutachten werden nicht ohne Ihre Zustimmung begonnen. Mögliche Kosten werden vorab transparent mit Ihnen abgestimmt.
Unterlagen prüfen lassen

Alternativ telefonisch unter 0151 19419270

Zweite fachliche Einschätzung

Warum sich eine unabhängige Prüfung lohnen kann

Versicherungsunterlagen und technische Kalkulationen sind für Fahrzeughalter oft schwer einzuordnen. Wir übersetzen die Bewertung in verständliche Aussagen.

Unabhängiger Blick

Wir betrachten die vorliegenden Unterlagen aus technischer Sicht und erklären auffällige Punkte.

Kalkulation verstehen

Reparaturkosten, Abzüge, Restwert und Wiederbeschaffungswert werden verständlich eingeordnet.

Kosten im Blick behalten

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Weitere Kosten entstehen nur nach vorheriger Abstimmung.

Klarer nächster Schritt

Falls Handlungsbedarf besteht, erfahren Sie, welche Möglichkeiten sinnvoll geprüft werden können.

Kaskoschäden richtig einordnen

Teilkasko oder Vollkasko?

Welche Schäden versichert sind und welche Abzüge gelten, richtet sich immer nach Ihrem konkreten Vertrag.

Teilkasko

Die Teilkasko deckt – abhängig vom Vertrag – insbesondere bestimmte Schäden ab, die nicht durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen.

  • Glasbruch
  • Sturm, Hagel oder Überschwemmung
  • Wild- und Tierkollisionen nach Vertragsumfang
  • Brand, Diebstahl oder bestimmte Folgeschäden

Vollkasko

Die Vollkasko umfasst grundsätzlich die Teilkaskoleistungen und kann darüber hinaus weitere Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.

  • Selbst verschuldete Unfallschäden
  • Vandalismusschäden
  • Schäden bei ungeklärtem Unfallgegner
  • Weitere Leistungen entsprechend Ihrem Tarif

Gut vorbereitet

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich die Bewertung nachvollziehen. Falls noch etwas fehlt, sagen wir Ihnen, welche Dokumente zusätzlich hilfreich wären.

Gutachten oder Kalkulation

Vollständige Unterlagen der Versicherung.

Schreiben der Versicherung

Abrechnung, Freigabe oder Kürzungsmitteilung.

Schadenfotos

Übersichts- und Detailaufnahmen des Schadens.

Vertragsinformationen

Tarif, Selbstbeteiligung und Werkstattbindung.

Erst prüfen, dann entscheiden

Sie müssen die Bewertung nicht allein einordnen

Lassen Sie uns einen kostenlosen ersten Blick auf das Kaskogutachten oder die Abrechnung werfen. Danach wissen Sie, ob weiterer Klärungsbedarf besteht.

Persönlicher Ansprechpartner

Kaskogutachten prüfen lassen in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wir unterstützen Fahrzeughalter aus dem Ahrtal sowie der Region zwischen Bonn und Koblenz bei der technischen Einordnung von Kaskogutachten und Schadenkalkulationen.

Bad Neuenahr-Ahrweiler Ahrtal Grafschaft Remagen Sinzig Meckenheim Bonn Koblenz 100 km Umkreis

Häufige Fragen

Fragen zum Kaskogutachten

Sie können grundsätzlich eine eigene fachliche Meinung einholen. Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung sollten Sie jedoch unbedingt die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen. Ohne vorherige Freigabe besteht das Risiko, dass die Versicherung die Sachverständigenkosten nicht übernimmt.
Ja. Sie können uns das vorhandene Kaskogutachten, die Kalkulation oder die Abrechnung zur kostenlosen Ersteinschätzung vorlegen. Wir erklären Ihnen, ob aus technischer Sicht auffällige oder offene Punkte erkennbar sind.
Die erste Prüfung der vorhandenen Unterlagen ist kostenlos und unverbindlich. Falls anschließend eine vertiefte technische Untersuchung oder ein eigenes Gutachten sinnvoll erscheint, werden Vorgehen und mögliche Kosten vorab transparent mit Ihnen besprochen.
Geprüft werden können beispielsweise der dokumentierte Reparaturumfang, die technische Plausibilität, erkennbare Abzüge sowie die Herleitung von Wiederbeschaffungs- und Restwert. Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, richtet sich jedoch nach Ihrem Vertrag.
Reichen Sie zunächst die vollständigen Unterlagen zur Prüfung ein. Wenn sich nachvollziehbare Abweichungen zeigen, besprechen wir mit Ihnen, welche weitere technische Klärung sinnvoll ist und ob dafür zuerst eine Freigabe der Versicherung eingeholt werden sollte.

Kaskogutachten und Schadenkalkulation unabhängig prüfen lassen

Bei einem Teilkasko- oder Vollkaskoschaden reguliert nicht die Versicherung eines Unfallgegners, sondern Ihre eigene Kfz-Versicherung. Grundlage sind deshalb Ihr persönlicher Versicherungsvertrag und die vereinbarten Kaskobedingungen. Die Versicherung kann festlegen, auf welche Weise der Schaden aufgenommen und durch wen er begutachtet wird.

Wer ohne vorherige Abstimmung einen eigenen KFZ-Sachverständigen kostenpflichtig beauftragt, trägt das Risiko, dass diese Kosten nicht von der Versicherung erstattet werden. Deshalb empfiehlt es sich, zuerst die Schadenmeldung und Begutachtung mit dem Versicherer abzustimmen.

Dennoch müssen Fahrzeughalter ein Kaskogutachten oder eine Schadenkalkulation nicht ungeprüft hinnehmen. 1A-Gutachten bietet Kunden aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, dem Ahrtal, Bonn, Koblenz und der Umgebung eine kostenlose technische Ersteinschätzung der vorhandenen Unterlagen. Zeigt die Prüfung möglichen weiteren Klärungsbedarf, werden die nächsten Schritte und mögliche Kosten besprochen, bevor ein zusätzlicher Auftrag erteilt wird.