Schaden der Versicherung melden
Informieren Sie Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zeitnah und folgen Sie den vereinbarten Melde- und Weisungspflichten.
Bei einem Kaskoschaden steuert zunächst Ihre eigene Versicherung die Schadenaufnahme und Begutachtung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie mit offenen Fragen oder einer unklaren Kalkulation allein bleiben.
Wichtig vor einer eigenen Beauftragung
Beauftragen Sie bei einem Kaskoschaden nicht vorschnell einen kostenpflichtigen eigenen Gutachter. Klären Sie zuerst mit Ihrer Versicherung, ob sie der Beauftragung und Kostenübernahme zustimmt.
Der sichere Ablauf
Im Kaskofall richten sich Regulierung, Leistungen und Kostenübernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag. Deshalb ist die richtige Reihenfolge besonders wichtig.
Informieren Sie Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zeitnah und folgen Sie den vereinbarten Melde- und Weisungspflichten.
Die Versicherung entscheidet regelmäßig, wie der Schaden aufgenommen wird und ob ein Gutachter oder eine Partnerwerkstatt eingeschaltet wird.
Sobald Gutachten, Kalkulation oder Abrechnung vorliegen, prüfen wir die Unterlagen kostenlos auf technisch auffällige oder erklärungsbedürftige Punkte.
Schicken Sie uns das Gutachten, die Schadenkalkulation oder die Abrechnung Ihrer Versicherung. Wir verschaffen uns einen ersten Überblick und erklären Ihnen verständlich, ob technische Auffälligkeiten oder offene Fragen erkennbar sind.
Ist die Bewertung nachvollziehbar, erhalten Sie eine klare Rückmeldung. Zeigen sich mögliche Abweichungen oder weiterer Prüfungsbedarf, besprechen wir zuerst das sinnvolle Vorgehen.
Alternativ telefonisch unter 0151 19419270
Zweite fachliche Einschätzung
Versicherungsunterlagen und technische Kalkulationen sind für Fahrzeughalter oft schwer einzuordnen. Wir übersetzen die Bewertung in verständliche Aussagen.
Wir betrachten die vorliegenden Unterlagen aus technischer Sicht und erklären auffällige Punkte.
Reparaturkosten, Abzüge, Restwert und Wiederbeschaffungswert werden verständlich eingeordnet.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Weitere Kosten entstehen nur nach vorheriger Abstimmung.
Falls Handlungsbedarf besteht, erfahren Sie, welche Möglichkeiten sinnvoll geprüft werden können.
Kaskoschäden richtig einordnen
Welche Schäden versichert sind und welche Abzüge gelten, richtet sich immer nach Ihrem konkreten Vertrag.
Die Teilkasko deckt – abhängig vom Vertrag – insbesondere bestimmte Schäden ab, die nicht durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen.
Die Vollkasko umfasst grundsätzlich die Teilkaskoleistungen und kann darüber hinaus weitere Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.
Gut vorbereitet
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich die Bewertung nachvollziehen. Falls noch etwas fehlt, sagen wir Ihnen, welche Dokumente zusätzlich hilfreich wären.
Vollständige Unterlagen der Versicherung.
Abrechnung, Freigabe oder Kürzungsmitteilung.
Übersichts- und Detailaufnahmen des Schadens.
Tarif, Selbstbeteiligung und Werkstattbindung.
Erst prüfen, dann entscheiden
Lassen Sie uns einen kostenlosen ersten Blick auf das Kaskogutachten oder die Abrechnung werfen. Danach wissen Sie, ob weiterer Klärungsbedarf besteht.
Persönlicher Ansprechpartner
Wir unterstützen Fahrzeughalter aus dem Ahrtal sowie der Region zwischen Bonn und Koblenz bei der technischen Einordnung von Kaskogutachten und Schadenkalkulationen.
Häufige Fragen
Bei einem Teilkasko- oder Vollkaskoschaden reguliert nicht die Versicherung eines Unfallgegners, sondern Ihre eigene Kfz-Versicherung. Grundlage sind deshalb Ihr persönlicher Versicherungsvertrag und die vereinbarten Kaskobedingungen. Die Versicherung kann festlegen, auf welche Weise der Schaden aufgenommen und durch wen er begutachtet wird.
Wer ohne vorherige Abstimmung einen eigenen KFZ-Sachverständigen kostenpflichtig beauftragt, trägt das Risiko, dass diese Kosten nicht von der Versicherung erstattet werden. Deshalb empfiehlt es sich, zuerst die Schadenmeldung und Begutachtung mit dem Versicherer abzustimmen.
Dennoch müssen Fahrzeughalter ein Kaskogutachten oder eine Schadenkalkulation nicht ungeprüft hinnehmen. 1A-Gutachten bietet Kunden aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, dem Ahrtal, Bonn, Koblenz und der Umgebung eine kostenlose technische Ersteinschätzung der vorhandenen Unterlagen. Zeigt die Prüfung möglichen weiteren Klärungsbedarf, werden die nächsten Schritte und mögliche Kosten besprochen, bevor ein zusätzlicher Auftrag erteilt wird.