Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag bei einem Bagatellschaden
Nach einem kleineren Verkehrsunfall verlangen
Versicherungen häufig einen Kostenvoranschlag und
Schadenfotos. Eine Fachwerkstatt kalkuliert darin die
voraussichtlichen Reparaturkosten. Bei einem eindeutig
geringfügigen Schaden kann dies eine angemessene und
wirtschaftliche Form der Schadenbezifferung sein.
Allerdings lässt sich allein anhand eines sichtbaren
Kratzers oder einer eingedrückten Stoßstange nicht immer
feststellen, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden
vorliegt. Hinter modernen Stoßfängern befinden sich
Halterungen, Sensoren, Energieabsorber und weitere
Bauteile. Beschädigungen an diesen Komponenten können den
Reparaturumfang deutlich erhöhen.
Ein KFZ-Kurzgutachten verbindet die
Reparaturkostenkalkulation mit einer sachverständigen
Besichtigung und Fotodokumentation. Zeigt sich dabei ein
umfangreicherer Schaden, kann 1A-Gutachten die vorhandene
Dokumentation ohne unnötigen Neustart zu einem
vollständigen Schadengutachten erweitern.
1A-Gutachten unterstützt Fahrzeughalter in
Bad Neuenahr-Ahrweiler, dem Ahrtal und der Region zwischen
Bonn und Koblenz bei der Entscheidung, ob
Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder vollständiges
Schadengutachten die passende Lösung ist.